Hinweis: Hier werden Angebote für erlaubnispflichtige Waffen, Munition oder andere erlaubnispflichtige
Gegenstände
nur veröffentlicht,
wenn die volle Anschrift, der Name des Verkäufers sowie der Hinweis "Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis" angegeben
werden. Denn §35 des Waffengesetzes sagt dazu:
Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
(1) Wer Waffen oder Munition zum Kauf oder Tausch in Anzeigen oder Werbeschriften anbietet, hat bei den nachstehenden Waffenarten
auf das Erfordernis der Erwerbsberechtigung jeweils wie folgt hinzuweisen:
1. bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition: Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis,
2. bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen: Abgabe nur an Personen
mit vollendetem 18. Lebensjahr,
3. bei verbotenen Waffen: Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung, sowie seinen Namen, seine Anschrift und gegebenenfalls
seine eingetragene Marke bekannt zu geben. Anzeigen und Werbeschriften nach Satz 1 dürfen nur veröffentlicht
werden, wenn sie den Namen und die Anschrift des Anbieters sowie die von ihm je nach Waffenart mitzuteilenden Hinweise enthalten. Satz
2 gilt nicht für die Bekanntgabe der Personalien des nicht gewerblichen Anbieters, wenn dieser der Bekanntgabe widerspricht.
Derjenige, der die Anzeige oder Werbeschrift veröffentlicht, ist im Fall des Satzes 3 gegenüber der zuständigen
Behörde verpflichtet, die Urkunden über den Geschäftsvorgang ein Jahr lang aufzubewahren und dieser auf Verlangen
Einsicht zu gewähren.
Alles klar? Dann mailt mir Angebote, die hier veröffentlicht werden sollen an webmaster@schuetzenverein-roland.de.
Und vergesst bitte nicht, daß ein netter Text und ein paar Bildchen den Kaufanreiz massiv erhöhen können. Denkt
bitte daran, daß ich die Verkäufer auch kontaktieren können muss...
Letztes Update: 26.02.2010, 07:39 Uhr