Keine öffentliche Förderung durch Stadt Bad Bramstedt
Mit Bedauern musste unser Vorstand in der Sitzung des städtischen Ausschusses für Bildung und Kultur am 26. November den geringen Stellenwert zur Kenntnis nehmen, den die Stadt dem zweitgrößten Sportverein Bad Bramstedts und dem Schießsport einräumt, obwohl das deutsche Schützenwesen als immaterielles Kulturerbe anerkannt ist. Die Sportförderung des Landes Schleswig-Holstein sieht vor, dass öffentliche Förderung langlebiger Sportgeräte wie z. B. Schießanlagen nur dann zustande kommt, wenn Land, Kreis, Kommune und Verein unterschiedliche Prozentsätze des Gesamtvolumens der Investition tragen. Im Falle…